Der Bundesrat ist die zweite Kammer der zweikämmrigen (bikameralen) Legislative der BRD. Er besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen
der 16 Bundesländer. Die Anzahl der Stimmen, die jedes Bundesland zur
Verfügung hat, richtet sich nach Einwohnerzahl. Jedes Land hat
mindestens drei Stimme (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Saarland). Länder m mit mehr als zwei Mio. Einwohnern haben vier
Stimmen (Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein, Thüringen), Länder mit mehr als sechs Mio.
Einwohnern haben fünf Stimmen ( Hessen) und die bevölkerungsreichsten
Bundesländer mit mehr als sieben Mio. Einwohnern (Baden-Württemberg,
Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen) haben sechs Stimmen. So
kommt das Plenum des Bundesrates auf 69 Mitglieder. Präsident ist der
Ministerpräsident des Bundeslandes, das den Turnus des Vorsitzenden für
je ein halbes Jahr behält. Abgestimmt wird nur einheitlich und durch
volle Anwesenheit der Mitglieder oder deren Vertretern.
„Mitglieder“ des Bundesrates sind Ministerpräsidenten und ihre
Minister. Sie kommen ca. 12 Mal im Jahr , meist an einem Freitag, im
Plenarsaal des Bundesrates in Berlin zusammen. Die Beschlüsse werden
von Ausschüssen vorbereitet, in denen abhängig vom Thema Experten der
jeweiligen Länder beraten.
Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundestag die Gesetzesvorlage billigen
oder Einspruch erheben. Geschieht dies, wird die Gesetzesvorlage im
gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag beraten.
Bei Zustimmungsgesetzen, die rund die Hälfte aller Gesetzesentwürfe
ausmacht, muss der Bundesrat seine Zustimmung nach Prüfung geben. Tut
er dies nicht, tagt ebenfalls der Vermittlungsausschuss.
Die Zusammensetzung des Bundesrates ergibt sich aus den
Regierungsparteien, die in den Landtagen vertreten sind. Es ist von
entscheidender Bedeutung für den Gesetzgebungsprozess, ob die
Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat denen des Bundestag gleichen.
Das Gebäude des Bundesrates in der Leipziger Straße in Berlin hat eine
wechselvolle Geschichte hinter sich. Erbaut als Palais 1735 von
Friedrich I., Ausbau zur königlichen Porzellanmanufaktur (1763) unter
Friedrich II. wurde es nach 1848 das „Herrenhaus“ als eine der zwei
Kammern des neuen Preußischen Landtags unter König Friedrich Wilhelm
IV. (1851). Nach Untergang der preußischen Monarchie 1918 wurde das
Gebäude zum Zentralrat der Arbeiter- und Bauernräte. Der danach dort
etablierte preußische Staatsrat unter Konrad Adenauer wurde mit der
Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 aufgelöst. Während des 2.
Weltkriegs diente das Gebäude als Dienstsitz Herrmann Görings und
verschiedener NSDAP Dienststellen, nach Kriegsende wurde es – nun im
Ostsektor der Stadt Berlin – teilweise wieder hergestellt als Sitz der
staatlichen Plan-Kommission der DDR. Nach der Wende wurde Berlin
Bundeshauptstadt, der Bundesrat zog 200 in das Gebäude ein. Unmittelbar
gegenüber steht das Abgeordnetenhaus der Stadt Berlin, das ursprünglich
als zweite der Kammern des preußischen Landtags konzipiert gewesen war.
» 1 Kommentar
1"^^" am Montag, 30. März 2009 09:30
cool wie interesant
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