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Der Bundesrat ist die zweite Kammer der zweikämmrigen (bikameralen) Legislative der BRD. Er besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen der 16 Bundesländer. Die Anzahl der Stimmen, die jedes Bundesland zur Verfügung hat, richtet sich nach Einwohnerzahl. Jedes Land hat mindestens drei Stimme (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland). Länder m mit mehr als zwei Mio. Einwohnern haben vier Stimmen (Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen), Länder mit mehr als sechs Mio. Einwohnern haben fünf Stimmen ( Hessen) und die bevölkerungsreichsten Bundesländer mit mehr als sieben Mio. Einwohnern (Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen) haben sechs Stimmen. So kommt das Plenum des Bundesrates auf 69 Mitglieder. Präsident ist der Ministerpräsident des Bundeslandes, das den Turnus des Vorsitzenden für je ein halbes Jahr behält. Abgestimmt wird nur einheitlich und durch volle Anwesenheit der Mitglieder oder deren Vertretern.

„Mitglieder“ des Bundesrates sind Ministerpräsidenten und ihre Minister. Sie kommen ca. 12 Mal im Jahr , meist an einem Freitag, im Plenarsaal des Bundesrates in Berlin zusammen. Die Beschlüsse werden von Ausschüssen vorbereitet, in denen abhängig vom Thema Experten der jeweiligen Länder beraten.
Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundestag die Gesetzesvorlage billigen oder Einspruch erheben. Geschieht dies, wird die Gesetzesvorlage im gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag beraten. Bei Zustimmungsgesetzen, die rund die Hälfte aller Gesetzesentwürfe ausmacht, muss der Bundesrat seine Zustimmung nach Prüfung geben. Tut er dies nicht, tagt ebenfalls der Vermittlungsausschuss.
Die Zusammensetzung des Bundesrates ergibt sich aus den Regierungsparteien, die in den Landtagen vertreten sind. Es ist von entscheidender Bedeutung für den Gesetzgebungsprozess, ob die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat denen des Bundestag gleichen.

Das Gebäude des Bundesrates in der Leipziger Straße in Berlin hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Erbaut als Palais 1735 von Friedrich I., Ausbau zur königlichen Porzellanmanufaktur (1763) unter Friedrich II. wurde es nach 1848 das „Herrenhaus“ als eine der zwei Kammern des neuen Preußischen Landtags unter König Friedrich Wilhelm IV. (1851). Nach Untergang der preußischen Monarchie 1918 wurde das Gebäude zum Zentralrat der Arbeiter- und Bauernräte. Der danach dort etablierte preußische Staatsrat unter Konrad Adenauer wurde mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 aufgelöst. Während des 2. Weltkriegs diente das Gebäude als Dienstsitz Herrmann Görings und verschiedener NSDAP Dienststellen, nach Kriegsende wurde es – nun im Ostsektor der Stadt Berlin – teilweise wieder hergestellt als Sitz der staatlichen Plan-Kommission der DDR. Nach der Wende wurde Berlin Bundeshauptstadt, der Bundesrat zog 200 in das Gebäude ein. Unmittelbar gegenüber steht das Abgeordnetenhaus der Stadt Berlin, das ursprünglich als zweite der Kammern des preußischen Landtags konzipiert gewesen war.
» 1 Kommentar
1"^^"
am Montag, 30. März 2009 09:30von muhh
cool 
wie interesant
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