|
|
| Bundeskanzler |
|
|
|
Die wichtigste Funktion des Bundeskanzlers ist die Leitung der Bundesregierung. Art. 65 GG schreibt dem Bundeskanzler die „Richtlinienkompetenz“ (auch „Kanzlerprinzip“ genannt“ zu. Hiernach trifft er die Richtungsentscheidungen in der Politik, traegt fuer diese aber auch die Verantwortung. Weiterhin beinhaltet Art. 65 GG das Ressortprinzip (-> Ministerien), nach dem der Kanzler nicht ohne weiteres die Politik der Bundesminister vorschreiben kann, da sie nach eigener Verantwortung handeln. Er muss jedoch ueber jede Entscheidung informiert werden. Der Bundeskanzler kann jedoch, da er ueber die Organisationsgewalt in der Bundesregierung verfuegt, Anzahl und Amt der Bundesminister aendern. Das Kollegialprinzip schreibt vor, dass Unklarheiten oder Meinungsdifferenzen vom „Kollegium“ (den Bundeskabinett) entschieden werden. In diesem Fall muss der Bundeskanzler sich der Mehrheit des Kabinetts beugen. Der Bundeskanzler wird nicht direkt gewaehlt ( wie z.B. der Praesident der USA). Die Wahl des Bundeskanzlers erfolgt formal auf Vorschlag des Bundespraesidenten, der sich dabei auf den Kandidaten beruft, den die staerkste Fraktion im Bundestag stellt. Im darauf folgenden Wahlgang muss der Kanzlerkandidat die absolute Mehrheit der Abgeordneten bekommen. Ist dies nicht der Fall, folgt im Abstand von 2 Wochen ein neuer Kandidat aufgestellt werden muss, dessen Nominierung vorher ein Viertel der Abgeordneten des Bundestages zustimmen. Wenn dieser Kandidat wieder keine absolute Mehrheit gewinnen kann, folgt ein dritter Wahlgang. Bekommt der Kandidat hier nur die relative Mehrheit, entscheidet der Bundespraesident ueber die Ernennung des Kandidaten. Das Monatsgehalt des Kanzlers beträgt 14893,25 Euro brutto, plus 1022,58 Euro Dienstaufwandsentschädigung und 810,24 Euro Ortszuschlag.
» Keine Kommentare
Es gibt bisher noch keine Kommentare.
» Kommentar schreiben
|
| weiter > |
|---|
|
|
| Suche |
|---|
| Buchempfehlungen |
|---|


